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Saarland
Über diese Region
Das Saarland [ˈzaːɐ̯lantʰ] (französisch la Sarre, Abkürzung SL) ist ein Land im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Das kleinste der Flächenländer und hinsichtlich der Einwohnerzahl mit knapp einer Million das zweitkleinste Land (nach Bremen) grenzt im Norden und Osten an das Land Rheinland-Pfalz, im Süden an die französische Region Grand Est mit deren Département Moselle, und im Westen an das Großherzogtum Luxemburg. Gemeinsam mit diesen Nachbarn und der belgischen Region Wallonien bildet das Saarland die europäische Großregion Saar-Lor-Lux, in der etwa 11,6 Millionen Menschen leben.
Das Saarland ist geprägt von einem hohen Industrialisierungsgrad und einer stark ausgebauten Infrastruktur. Die Region verzeichnet die höchste grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern der Europäischen Union. Landeshauptstadt, größte Stadt und Oberzentrum des Saarlands ist Saarbrücken.
Nach verwaltungs- und staatsrechtlichen Vorformen seit dem 7. Jahrhundert (fränkische Gaugrafschaft Saargau) und dem 17. Jahrhundert (Herzogtum Saarland, Saarprovinz und Saardepartement) entstand das Saarland am 10. Januar 1920 als politische Einheit Saar(becken)gebiet (Territoire du Bassin de la Sarre) infolge des Versailler Vertrages. Es wurde aus der Staatsgewalt des Deutschen Reichs ausgegliedert und bestand unter erstmaliger Zusicherung eines staatsrechtlichen Eigenlebens 15 Jahre mit eigener Verfassung und mit der vom Völkerbundsrat ernannten internationalen Regierungskommission als Völkerbundsmandat. Auf Drängen der Bevölkerung wurde 1922 ein Landesrat als beratende Volksvertretung eingerichtet. 1935 wurde das Saargebiet nach der im Vertrag vorgesehenen Saarabstimmung aufgrund von rund 90-prozentiger Zustimmung als Reichsland Saarland wieder ins Deutsche Reich, damals unter nationalsozialistischer Führung, zurückgegliedert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Saarland nach der Schaffung des Regierungspräsidiums Saar Teil der französischen Besatzungszone. Frankreich gliederte es anschließend daraus aus und entzog es der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrates. Eine eigene Staatsregierung und die Inkraftsetzung der Verfassung des Saarlandes am 15. Dezember 1947 zielten auf die Schaffung eines formell autonomen Saarstaates. Verfassungsautonomie, Selbstregierung sowie Selbstverwaltung waren aber durch die französische Oberherrschaft beschränkt. Das Saarland war ab 1950 assoziiertes und ab 1951 ordentliches Mitglied des Europarats. Im Folgejahr 1951 trat es als Teil der saarländisch-französischen Wirtschaftsgemeinschaft der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) bei. Nach der Ablehnung des Europäischen Statutes für das Saarland bei der Volksbefragung am 23. Oktober 1955 kam es zu einer partiellen Verfassungsrevision sowie zu neuen Verhandlungen, nach denen das Saarland am 1. Januar 1957 als 11. Bundesland der Bundesrepublik Deutschland politisch beitrat. Der vollständige wirtschaftliche Beitritt erfolgte am 6. Juli 1959 (im Volksmund „Tag X“).
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Das Saarland ist geprägt von einem hohen Industrialisierungsgrad und einer stark ausgebauten Infrastruktur. Die Region verzeichnet die höchste grenzüberschreitende Mobilität von Arbeitnehmern der Europäischen Union. Landeshauptstadt, größte Stadt und Oberzentrum des Saarlands ist Saarbrücken.
Nach verwaltungs- und staatsrechtlichen Vorformen seit dem 7. Jahrhundert (fränkische Gaugrafschaft Saargau) und dem 17. Jahrhundert (Herzogtum Saarland, Saarprovinz und Saardepartement) entstand das Saarland am 10. Januar 1920 als politische Einheit Saar(becken)gebiet (Territoire du Bassin de la Sarre) infolge des Versailler Vertrages. Es wurde aus der Staatsgewalt des Deutschen Reichs ausgegliedert und bestand unter erstmaliger Zusicherung eines staatsrechtlichen Eigenlebens 15 Jahre mit eigener Verfassung und mit der vom Völkerbundsrat ernannten internationalen Regierungskommission als Völkerbundsmandat. Auf Drängen der Bevölkerung wurde 1922 ein Landesrat als beratende Volksvertretung eingerichtet. 1935 wurde das Saargebiet nach der im Vertrag vorgesehenen Saarabstimmung aufgrund von rund 90-prozentiger Zustimmung als Reichsland Saarland wieder ins Deutsche Reich, damals unter nationalsozialistischer Führung, zurückgegliedert.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Saarland nach der Schaffung des Regierungspräsidiums Saar Teil der französischen Besatzungszone. Frankreich gliederte es anschließend daraus aus und entzog es der Zuständigkeit des Alliierten Kontrollrates. Eine eigene Staatsregierung und die Inkraftsetzung der Verfassung des Saarlandes am 15. Dezember 1947 zielten auf die Schaffung eines formell autonomen Saarstaates. Verfassungsautonomie, Selbstregierung sowie Selbstverwaltung waren aber durch die französische Oberherrschaft beschränkt. Das Saarland war ab 1950 assoziiertes und ab 1951 ordentliches Mitglied des Europarats. Im Folgejahr 1951 trat es als Teil der saarländisch-französischen Wirtschaftsgemeinschaft der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) bei. Nach der Ablehnung des Europäischen Statutes für das Saarland bei der Volksbefragung am 23. Oktober 1955 kam es zu einer partiellen Verfassungsrevision sowie zu neuen Verhandlungen, nach denen das Saarland am 1. Januar 1957 als 11. Bundesland der Bundesrepublik Deutschland politisch beitrat. Der vollständige wirtschaftliche Beitritt erfolgte am 6. Juli 1959 (im Volksmund „Tag X“).
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